Versteigerungsprotokolle 1935–42, Berlin

 

 

Versteigerungsakten mit Listen der versteigerten Objekte und Nennung der Käufer, 1935–42, A Rep. 243–04 Nr. 46–63, 66–68, Landesarchiv Berlin

 

Reproduktionen von Originaldokumenten, digitale Videoprojektion, Farbe, ohne Ton, 720 Min.

 

Digitalisierung der Dokumente: Mik-Center GmbH, Berlin

Digitale Bildbearbeitung: Martin Tony Häußler, Ben Mohai

Video Editing und Transcoding: Vincent Schwarzinger

 

Text von Martin Luchterhandt, Landesarchiv Berlin

Übersetzung aus dem Deutschen von Alicia Reuter

 

 

A Rep. 243-04

Landesarchiv Berlin

 

1933, kurz nach ihrer Machtübernahme, richteten die Nationalsozialisten unter dem Namen „Reichskulturkammer“ eine neue Behörde ein. Nur wer darin Mitglied war, durfte künftig künstlerisch und kulturschaffend tätig sein; der Ausschluss aus der Kammer bedeutete Berufsverbot. Die „Reichskulturkammer“ war somit das zentrale Instrument zur Steuerung des gesamten deutschen Kulturbetriebs. Eine der Aufgaben dieser Behörde bestand in der Überwachung und Kontrolle von Kunstauktionen.

 

Auktionshäuser mussten ihre Auktionen bei der „Reichskulturkammer“ beantragen. Die Anträge enthielten namentlich gekennzeichnete Versteigerungsaufträge und Listen der zu versteigernden Gegenstände. In manchen Fällen wurde „nichtarischer Besitz“ auf den Listen eigens gekennzeichnet. Falls NS-Stellen an bestimmten Werken oder Objekten interessiert waren, konnten sie in den Versteigerungsprozess eingreifen oder die Versteigerung untersagen. Die Verkaufspreise und Namen der Käufer_innen mussten in Auktionsprotokollen dokumentiert werden.

 

In Berlin gab es in der NS-Zeit über zwanzig Auktionshäuser, von denen Versteigerungsakten aus den Jahren 1935 bis 1942 erhalten sind. Als wichtige Dokumente der Enteignung jüdischen Eigentums gelangten sie bei Kriegsende in das Archiv der Oberfinanzdirektion Berlin, die für Rückerstattungsangelegenheiten zuständig war—ihre Vorgängerbehörde, der Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg, war in der NS-Zeit für die Enteignung der emigrierten und deportierten Jüdinnen und Juden verantwortlich. Im Frühjahr 1989 übergab die Oberfinanzdirektion diese Unterlagen an das Landesarchiv Berlin, wo sie unter der Signatur A Rep. 243-04 archiviert und öffentlich zugänglich sind.

 

Dokumente zu Versteigerungen von Raubgut aus jüdischem Eigentum gab es im gesamten Reichsgebiet, jedoch sind sie nach bisheriger Kenntnis allein in Berlin erhalten geblieben. Diese Dokumente sind eine wichtige Quelle für die Provenienzforschung, um Kunstwerke und deren Käufer_innen zu identifizieren. Sie zeigen, was sich in jüdischen Berliner Haushalten an Gebrauchsgegenständen, Möbeln, Kunstgewerbe und Kunstwerken befand, und wie umfassend dieser Besitz geraubt, verkauft und verschleudert wurde.